Erhalte ich für meine Teilnahme am Bundesjugendlager eine Freistellung bzw. Sonderurlaub bei meinem Arbeitgeber?

Ob du für deine Teilnahme am Bundesjugendlager – etwa als Betreuer:in oder Helfer:in – freigestellt wirst bzw. dafür Sonderurlaub erhältst, musst du direkt mit deinem Arbeitgeber/Dienstherrn besprechen. Die gesetzlichen Regelungen dazu unterscheiden sich für jedes Bundesland.

Eine Übersicht haben wir hier zusammengestellt. Diese Angaben sind ohne Gewähr!

Solltest du eine Bescheinigung der THW-Jugend für deine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen, wende dich bitte an bundesjugendlager@thw-jugend.de!